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Ausgewählte Angebote aus unserer Vermittlung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Gehört zu einem Scheidungsmandat ein Haus oder eine Wohnung, braucht die Akte einen Wert mit nachprüfbarer Grundlage und oft einen geordneten Verkauf. Wir sind Immobilienmakler und übernehmen den Teil, der die Immobilie betrifft. Die familienrechtliche Seite des Mandats führen Sie.
Für die Verhandlung über den Zugewinn ermitteln wir den Marktwert der Immobilie und legen jeden Rechenschritt offen. Behält ein Ehegatte das Objekt, stellen wir die Unterlagen zusammen, die seine Bank für die Finanzierung anfordert.
Soll verkauft werden, führen wir den freihändigen Verkauf mit beiden Eigentümern bis zum Notartermin. Er ist die Alternative zur Teilungsversteigerung, sofern beide Eigentümer ihn mittragen.
Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte, und erbringen keine Rechtsberatung. Zu Zugewinn, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung oder Verfahrensfragen äußern wir uns weder Ihnen noch den Eheleuten gegenüber. Wir befassen uns mit dem Objekt selbst: mit seinem Wert, seinen Unterlagen und seinem Verkauf.
Sie geben Ihrer Mandantschaft unsere Kontaktdaten weiter, oder Sie beschreiben uns über das Formular das Objekt und eine etwaige Frist. Die Eigentümer sprechen wir erst an, wenn sie das wünschen.
Häufige Fragen
Objektort, Objektart, Ihr Anliegen und, falls vorhanden, eine Frist. Namen oder Kontaktdaten Ihrer Mandantschaft sind dafür nicht nötig.
Sind beide Ehegatten Eigentümer, sprechen wir mit beiden, soweit sie zustimmen, und auf ihren Wunsch auch mit beiden Kanzleien. Jede Seite erhält dieselben Informationen zur Immobilie.
Dann stützt sich das Gericht auf das Gutachten des Sachverständigen, den es beauftragt; unsere Marktwerteinschätzung ersetzt es nicht. Für Gespräche der Beteiligten außerhalb des Verfahrens bleibt sie eine Orientierung.
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