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Möchte ein Ehegatte die Immobilie behalten und den anderen auszahlen, hängt die Lösung in der Regel an einer Finanzierung. Wir liefern dafür den Marktwert und die Objektunterlagen, die eine Bank für ihre Prüfung anfordert. Ob und zu welchen Bedingungen sie finanziert, entscheidet die Bank.
Die Höhe einer Auszahlung handeln die Eheleute mit ihren Anwältinnen und Anwälten aus. Der Marktwert der Immobilie ist dabei eine Grundlage, und wir ermitteln ihn so, dass jede Seite die Rechnung nachvollziehen kann.
Die finanzierende Bank prüft das Objekt anschließend selbst und setzt einen eigenen Beleihungswert an, der unter dem Marktwert liegen kann. Ob der übernehmende Ehegatte die Auszahlung finanzieren kann, zeigt erst diese Prüfung, zusammen mit der Bewertung seiner Einkommensverhältnisse.
Für eine Finanzierungszusage verlangen Banken vollständige Objektunterlagen. Mit Vollmacht der Eigentümer fordern wir an, was beim Grundbuchamt, beim Bauamt oder bei der Hausverwaltung liegt, und übergeben die Unterlagen geordnet.
Ob die Bank einen weichenden Ehegatten aus einem gemeinsamen Darlehen entlässt, entscheidet sie selbst. Diese Frage klären die Beteiligten unmittelbar mit der Bank; wir stellen ihr die Objektunterlagen zur Verfügung, die sie dafür sehen möchte.
Kommt eine Übernahme nicht zustande, bleibt der Verkauf an einen Dritten. Die Unterlagen liegen dann bereits vor, und der Verkauf kann auf ihnen aufbauen.
Häufige Fragen
Nein. Das ergibt sich aus der Prüfung der Bank, die Objekt und Einkommen bewertet; unser Teil ist das Objekt.