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Newsletter
Ausgewählte Angebote aus unserer Vermittlung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Eine Anfrage beginnt mit dem Objekt, nicht mit dem Fall. Sie nennen uns Ort, Objektart, Anliegen und gegebenenfalls eine Frist; alles Weitere klären wir mit den Eigentümern, sobald sie uns ansprechen oder ihr Einverständnis geben.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns und besprechen mit Ihnen, was das Mandat von der Immobilie braucht: einen Wert, Unterlagen oder einen Verkauf. Den Kontakt zu den Eigentümern nehmen wir auf, wenn sie dem zugestimmt haben oder sich selbst melden.
Für die erste Einordnung genügen Objektort und Objektart. Für die Wertermittlung benötigen wir von den Eigentümern unter anderem Grundbuchauszug, Grundrisse sowie Angaben zur Wohnfläche und zu Modernisierungen.
Was in der Akte bereits vorliegt, etwa ein aktueller Grundbuchauszug, kann die Mandantschaft uns direkt geben. Doppelte Anforderungen bei Ämtern entfallen dann.
Über den Stand der Bewertung oder des Verkaufs berichten wir Ihnen, wenn die Eigentümer damit einverstanden sind. So wissen Sie vor einer Frist, wo die Immobilie steht, ohne bei den Eheleuten nachfragen zu müssen.
Die Mandantschaft entscheidet frei, ob sie uns beauftragt. Vertragspartner sind allein die Eigentümer, und für Ihre Kanzlei entstehen aus einer Anfrage weder Pflichten noch Kosten.
Häufige Fragen
Ja, etwa zur Marktlage in einer Gemeinde oder dazu, welche Unterlagen eine Bewertung braucht. Wählen Sie im Formular dafür das Anliegen „Allgemeine Frage“.
Anfrage